Bei der Verteilung der Mittel aus dem Gute-KiTa-Gesetz auf die Kommunen wurden Härtefälle in Kommunen sichtbar, die jetzt durch einen Härtefallfond ausgeglichen werden, berichtet die Landtagsabgeordnete Wiebke Osigus (SPD).

Seit dem 1. August 2018 sind in Niedersachsen alle drei Jahre des Kitabesuchs kostenfrei für die Eltern. Das wurde durch das Gute-KiTa-Gesetz der Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey (SPD) erreicht.

Mit den Mitteln des Gute-KiTa-Gesetzes investiert der Bund bis 2022 allein in Niedersachsen rund 526 Millionen Euro.

Die Härtefälle in Kommunen, die durch den Wegfall der bisherigen Gebühren sichtbar geworden sind, werden jetzt durch einen Härtefallfond ausgeglichen

.Knapp 34 Millionen Euro stehen für das Kindergartenjahr 2018/2019 dafür zur Verfügung,

17 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2019/2020 und

7 Millionen Euro für das Kindergartenjahr 2020/2021 .

„Das ist ein wichtiges Signal für die Kommunen und schafft Klarheit vor dem Hintergrund anstehender kommunaler Haushaltsberatungen,“ so die SPD-Politikerin.

Osigus ergänzt: „Gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden wurde eine tragfähige Lösung auf die Beine gestellt. Für uns ist wichtig, dass die Leistungen für die Kindergartenjahre 2018/19 und 2019/20 noch dieses Jahr beschieden werden. Eine Auszahlung für diese beiden Jahre ist noch 2019 geplant.“

Die Richtlinie zur Gewährung von Billigkeitsleistungen*) für die Kindertagesbetreuung sieht vor, dass die Mittel einmalig bewilligt werden. Sollten die beantragten Mittel das verfügbare Mittelvolumen überschreiten, erfolgt die Billigkeitsleistung in Höhe des prozentualen Anteils des Defizits eines örtlichen Trägers oder einer Gemeinde am Gesamtdefizit aller örtlicher Träger und Gemeinden an den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln, teilt Osigus mit.

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*) Billigkeitsleistungen sind Leistungen, die erbracht werden, obwohl keine rechtliche Verpflichtung besteht. Im Haushaltsplan müssen hierfür Ausgabemittel gesondert durch einen Haushaltsansatz oder einen Haushaltsvermerk zur Verfügung gestellt werden. Ein Haushaltsvermerk hat verbindlichen Charakter.

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