Das nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat sich darauf verständigt, den Anspruch auf eine Notbetreuung in Schulen und Kitas zu erweitern. Ab sofort ist es ausreichend, wenn ein Erziehungsberechtigter in der so genannten kritischen Infrastruktur tätig ist. Dazu wurde die Liste der Berufsfelder erweitert. Siehe Link.
Die aktualisierten Anmeldeformulare werden in Kürze auf der städtischen Homepage veröffentlicht.