Heute, 17.04.2020 wurden die Regelungen von der stellvertretenden Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder, auf der Landespressekonferenz erläutert.
Ab Montag, 20.04.2020, gilt die aktualisierte Nds. Rechtsverordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus, die vorläufig bis zum 06.05.2020 in Kraft bleibt.

In der verbindlichen Rechtsverordnung (siehe Link) wird geregelt:

- Der Umgang mit Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören

- Die Schließung von bestimmten Einrichtungen für den Publikumsverkehr

- Die Regelung für den Präsenzunterricht in Schulen

- Kontakte in der Öffentlichkeit und die Abstandsregelung

- Versammlung unter freiem Himmel (Ausnahmeregelung durch zuständige Behörden)

- Betretungsverbot für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtung sowie deren Ausnahmen (Hygienekonzepte sind von den Einrichtungen unter Beachtung der Rechtsverordnung einrichtungsspezifisch zu erarbeiten und werden durch die Landesregierung unterstützt)

- Eine sogenannte Positivliste von erlaubten Verhaltensweisen

- Bewegungsfreiheit von Pressevertretern

- Regelung von einreisenden Personen aus dem Ausland nach Niedersachsen

- Regelung für Restaurationsbetriebe

- Erbringung von Dienstleistungen bzw. dessen Untersagung

- Vorgaben von Verkaufsstellen und Ladengeschäften bis 800 Quadratmeter (größere Verkaufsflächen dürfen nicht durch Abtrennung in mehrere einzelne 800m2 Flächen aufgeteilt werden)

- Vorgaben für Zusammenkünfte zu beruflichen Zwecken

- Vorgaben für Werkstätten für behinderten Menschen

- Recht der weitergehenden Anordnung durch zuständige Behörden

- Ahndung von Verstößen gemäß Infektionsschuitzgesetz und Durchsetzung der Verordnung durch Polizei und zuständige Behörden

  • Beförderung und Aufenthalt auf den niedersächsischen Inseln


hh