Die SPD braucht keine markigen oder nationalistischen Sprüche,
ihre Mitglieder setzen sich auf allen politischen Ebenen stattdessen für die Verbesserung der Lebenssituation von vielen arbeitenden, nicht arbeitsfähigen, alleinerziehenden, jungen und älteren Menschen ein, stärken ehrenamtliches Engagement und konzentrieren sich auf den sozial ausgewogenen Klimaschutz.

Auf Bundesebene wurden Forderungen der SPD umgesetzt, die jetzt als Gesetz ab 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Hier einige Beispiele:

- mehr Kindergeld,
- sozial gerechter Klimaschutz,
- der Soli entfällt für 90 % der SteuerzahlerInnen,
- die Grundrente ist da,
- der Mindestlohn steigt,
- Ehrenamtliches Engagement wird zusätzlich gefördert,
…..

Kindergeld

Für jedes Kind bekommen Familien jeden Monat 15 € mehr.

Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angehoben.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt um 336 € auf dann 9.744 €.

das heißt: Die Einkommensteuer wird erst oberhalb des Grundfreibetrags erhoben.


Sozial gerechter Klimaschutz

Mit der Reform der Kfz-Steuer werden umweltfreundliche Antriebe und sparsame Verbrenner weniger besteuert.

Die erste Stufe der CO2-Bepreisung für fossile Kraftstoffe im Verkehr und für die Gebäudewärme (Öl und Erdgas) tritt in Kraft. Für jede Tonne CO2 werden ab 1. Januar 25 Euro erhoben. Die Einnahmen fließen zum Beispiel über die Förderung klimafreundlicher Investitionen und die Senkung der EEG-Umlage direkt an die Bürgerinnen und Bürger zurück.

Für einen sozialen Ausgleich sorgt die Erhöhung des Wohngeldes um 10 %. Für Fernpendler wird die Entfernungspauschale befristet bis Ende 2026 ab dem 21. Kilometer um 5 Cent erhöht.


Grundrente

Wer 33 Jahre gearbeitet und in die Gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, dabei aber wenig verdient hatte, hat jetzt Anspruch auf die Grundrente. Ohne Bedürftigkeitsprüfung. Ohne, dass ein Antrag dafür gestellt werden muss. Das gilt auch für Frauen und Männer, die jetzt schon in Rente sind. Davon werden rund 1,3 Mio. Menschen profitieren – zu ca. 70 % Frauen.


Soli

Der Soli entfällt zum Beispiel für die Familie mit zwei Kindern bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 151.000 €.

Für weitere 6,5 % entfällt der Soli teilweise.

Nur die 3,5 % mit den höchsten Spitzeneinkommen zahlen ihn weiter wie bisher.


Mindestlohn

Zum 1. Januar wird er auf 9,50 € angehoben. In Stufen erfolgt eine weitere Erhöhung auf dann 10,45 € (zum 1.07.2022).


Stärkung von Vereinen und des ehrenamtlichen Engagements

Erhöhung der Ehrenamtspauschale von 720 € auf 840 €.

Der Übungsleiterfreibetrag steigt von 2.400 € auf 3.000 €.


Steuerfreiheit von Corona-Sonderzahlungen

wird bis Ende Juni 2021 verlängert.

Heimarbeit

Abzug von 5 Euro/Tag, maximal 600 Euro im Jahr - das entspricht 120 Heimarbeitstagen - als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar.

Alleinerziehende

Der steuerliche Entlastungsbetrag für alleinerziehende Mütter und Väter für die Jahre 2020 und 2021 wurde bereits im Juni 2020 auf 4008 Euro mehr als verdoppelt und diese Regelung soll dauerhaft gelten.

- Höhere Grundsicherung

- Corona-Bonus an Arbeitnehmer

- Steuerfreie „Outplacement“- bzw. „Newplacement“-Beratung

- Günstig vermieteter Wohnraum

- Einheitliche Gewinngrenze

und Verbesserungen für Investitionsabzugsbeträge (§ 7g EStG) ab dem Veranlagungszeitraum 2020

- Mehrwertsteuer-Digitalpaket

Zum 1. Juli 2021 wird die zweite Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets umgesetzt.

- Wohnungsbauprämie

- Umsatzsteuerliche Durchschnittssätze in der Landwirtschaft

- Mehr Geld für den öffentlichen Nahverkehr

- Mehr Schutz für Steuerzahler*innen und Kleinanleger*innen

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Details und Ausführungsbestimmungen finden Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/19_Legislaturperiode/Gesetze_Verordnungen/2020-12-28-JStG-2020/0-Gesetz.html

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