Die Europäische Union stellt mit Recht Anforderungen zum Grundwasserschutz an uns, die die Bundesrepublik derzeit noch nicht erfüllt. Die Abstimmung im Bundesrat soll dem Zweck dienen, der EU die erforderlichen Maßnahmen melden zu können, damit Deutschland sich nicht hohen Strafzahlungen aussetzt.

Für die SPD-Landtagsfraktion steht fest, dass die gesellschaftlich gewünschten Mehrleistungen der Landwirte beim Tierwohl sowie beim Verbraucher-, Klima- und Umweltschutz zuverlässig und unbürokratisch entlohnt werden müssen. Wir wollen einen Gesellschaftsvertrag zur Zukunft der Land- und Ernährungswirtschaft, unter Einbeziehung der Kommissionen und Strategiegruppen des Bundes und des Landes und unter Berücksichtigung aller relevanten Gruppen, so Karin Logemann (SPD), Fraktionssprecherin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Die Landwirtschaft bewirtschaftet in Niedersachsen insgesamt 2,6 Millionen Hektar, davon 1,9 Millionen Hektar als Ackerland, 0,7 Millionen Hektar als Dauergrünland sowie rund 20.000 Hektar als Dauerkulturflächen. Ganz Niedersachsen umfasst rund 4.7 Millionen Hektar.

Obwohl die Land- und Forstwirtschaft und Fischerei an der Bruttowertschöpfung in Niedersachsen nur zu einem Bruchteil beteiligt sind, siehe Auswertung des Landesamtes für Statistik Niedersachsen, wird ihnen ein besonderer Stellenwert zugeordnet.

Die Landesregierung hat sich deshalb in der Plenardebatte am 25.03.2020 zum Punkt Düngemittelverordnung auf ihre Seite gestellt und fordert im Bundesrat:

„...dass eine großflächige pauschale „Minus-20-Prozent-Regelung“ bei der Düngung keine Anwendung findet. Der Niedersächsische Weg beschreibt die Binnendifferenzierung der nitratsensiblen Gebiete anhand des Basis-Emissionsmonitorings unter Anwendung der elektronischen Nährstoffmeldungen. Dies stellt ein transparentes und akzeptables Kriterium dar...“, so Logemann.

hh