Betriebsrentner sollen finanziell entlastet werden.
Dazu hat die SPD den Gesetzentwurf zur Einführung eines Freibetrages in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (19/15438) in den Bundestag eingebracht, die Union unterstützt ihn. Das Gesetz soll bereits zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Vorlage ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

Neu eingeführt wird ein Freibetrag von 159,25 Euro. Damit werden erst auf höhere Betriebsrenten Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) fällig. Da nach Berechnungen der Regierung rund 60 Prozent der Betriebsrentner weniger als 318 Euro im Monat bekommen, werden sie künftig maximal den halben statt wie bisher den vollen Krankenkassenbeitrag bezahlen.

Die übrigen 40 Prozent würden mit der Regelung ebenfalls entlastet. Von dem Freibetrag sollen auch jene Betriebsrentner profitieren, deren Rentenbezug vor 2020 begonnen hat oder deren Kapitalauszahlung weniger als zehn Jahre zurückliegt. Der Freibetrag verändert sich jährlich mit der Lohnentwicklung.

Bislang gibt es lediglich eine Freigrenze in Höhe von 155,75 Euro. Betriebsrenten bis zu dieser Summe bleiben beitragsfrei. Wer jedoch mehr Betriebsrente bekommt, muss dann auf die komplette Summe den Krankenkassenbeitrag bezahlen. Für die Beiträge zur Pflegeversicherung soll weiter die Freigrenze gelten.

hh

Quelle: "Heute im Bundestag Nr. 1339 - 27. November 2019"